Der Islam wurde auf Sauberkeit und Reinheit gegründet.
Unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs -Allahs Segen und Friede auf ihm- spricht in seinem Hadith folgendermaßen:
“Die Beachtung der Sauberkeit und das Festhalten an ihr, führt den Menschen zum vollkommenen Glauben.” (Munawi)
Unsere Religion mißt der Sauberkeit eine sehr große Bedeutung bei. Sie schreibt uns vor, auf Sauberkeit zu achten, in jeder Angelegenheit, die unsere Gesundheit oder unsere religiösen Pflichten betrifft.
Im edlen Qur’an heißt es wie folgt:
“Allah liebt diejenigen, die sich reinigen:” (Tauba: 108)
Unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs (s.a.s.) zählte die Sauberkeit zur Hälfte des Glaubens, und teilte uns mit, daß Lebensunterhalt dessen, der sauber ist, sich mehrt und er Wohlergehen erlangt.
Allah der Allhöchste spricht in Seinem edlen Qur’an folgendermaßen:
“O ihr die Kinder Adams, tragt eure schönen Kleider, sooft ihr in die Moschee geht!” (A’raf: 31)
Das ist ein göttlicher Befehl.
Wenn du zu irgendeiner Versammlung hingehst, hältst du doch für notwendig, eine saubere Kleidung zu tragen, und warum empfindest du denn dieses Gefühl nicht, wenn du (im Gebet) zur göttlichen Gegenwart hintrittst?
Der Islam machte die Sauberkeit zu einem Glaubensdienst. Die rituelle Waschung vor jedem der fünfmal täglichen Gebete und falls erforderlich, die rituelle Ganzkörperwaschung gehören zu den ersten Bedingungen des Glaubensdienstes. Ohne diese (rituellen) Reinigungen hat keiner der Glaubensdienste ihre Geltung. Wenn die Kleidung, der Körper und der Ort des Gebets nicht sauber sind, kann das rituelle Gebet nicht verrichtet werden.
Das Ritualgebet ist eine Bedingung des Islam und die Sauberkeit eine Bedingung des Ritualgebets.
Die rituelle Waschung hat sowohl das Diesseits als auch Jenseits betreffende zahlreiche Nutzen und Vorzüge.
Unser Gebieter, der Gesandte Allahs (s.a.s.) spricht in seinem Hadith folgendermaßen:
“Wenn einer von euch die rituelle Waschung vornimmt, mit der Absicht, fortwährend rituell rein zu bleiben, so wird ihm, solange der Wert der rituellen Waschung durch neue Verunreinigungen nicht aufgehoben wird, der gleiche jenseitige Lohn zugeschrieben, wie wenn er sich im Gebet befände.” (Munawi)
Und in einem anderen Hadith, überliefert von Abu Hurayra (r.a.), heißt es:
“Wenn ein muslimischer (gläubiger) Diener rituelle Waschung vornimmt, so fallen ihm, während er sein Gesicht wäscht, mit dem Wasser oder dem letzten Wassertropfen seine Sünden und Fehler, die er mit den Blicken seiner Augen begangen hat, ab und verschwinden. Wenn er seine Arme wäscht, so tritt mit dem Wasser oder dem letzten Wassertropfen jede Sünde, die er mit seinen Händen begangen hat, heraus und verschwindet. Wenn schließlich die rituelle Waschung vollzogen wird, so wird er von Sünden gereinigt.” (Muslim)
“Fürwahr, am Tage der Auferstehung wird meine Glaubensgemeinschaft mit leuchtenden und strahlenden Gesichtern und Körpergliedern (die bei der rituellen Waschung gewaschen werden) vorgerufen. Wer unter euch seine diese Strahlung verstärken kann, der soll es tun.” (Buhari. Tedschrid-i sarih: 111)
Solange die rituelle Waschung nicht ungültig wird, kann das fünfmalige tägliche Pflichtgebet mit einmaliger Waschung verrichtet werden. Aber, wird die rituelle Reinigung erneut vorgenommen, obwohl seine erste gültig ist, so erwirbt er sich für das Jenseits betreffenden Lohn.
Unser Gebieter, der Gesandte Allahs (s.a.s.) spricht in seinem Hadith wie folgt:
“Wer der hocherhabenen Sunna folgend erneut eine rituelle Waschung vornimmt, obwohl seine erste gültig ist, dem werden zehn Löhne im Jenseits zugeschrieben.” (Tirmizi)
“Die rituelle Waschung über eine rituelle Waschung ist ‘Nur’ (göttliches Licht) über ‘Nur’ (göttliches Licht).” (Munawi)
Die rituelle Waschung ist eine Reinigung, die mit Wasser vorgenommen wird. Um irgendeinen Glaubensdienst zu verrichten, der nach unserer Religion ohne rituelle Waschung und ohne Ganzwaschung nicht verrichtet werden kann, ist es eine Pflicht, wenn man sich im Zustand der Unreinheit (nach dem Geschlechtsakt) befindet, ‘ghusl’ zu machen, das heißt Ganzwaschung vorzunehmen und ist eine Pflicht, rituelle Reinigung vorzunehmen, wenn seine erste nicht mehr gültig ist.
Allah der Allhöchste spricht in Seinem edlen Qur’an folgendermaßen:
“O die ihr glaubt! Wenn ihr euch zum Gebet begebt, so wascht euer Gesicht und eure Hände bis zu den Ellenbogen und streicht über euren Kopf und wascht eure Füße bis zu den Knöcheln.” (Ma’ide: 6)
Wie es aus diesem edlen Vers ersichtlich ist, ist es eine Pflicht, das Gesicht und die Hände bis zu den Ellenbogen zu waschen, über den Kopf zu streichen und die Füße mit Knöcheln zu waschen. Wer dies ableugnet, der wird ein Ungläubiger.
Ein Muslim sein, in die Pubertät eingetreten sein, geistig gesund sein, erste rituelle Waschung nicht mehr gültig sein; die Sauberkeit des Wassers zur Waschung, zur Vornahme der rituellen Waschung in der Lage sein, und daß die Frauen keine Menstruation haben und sie nicht im Wochenbett liegen, sind die Bedingungen, die rituelleReinigung erforderlich machen.