Argwohn ist das Vertreten falscher Meinungen über Menschen, ohne auf den Grund einer Sache zu gehen. Sich vor solchem Argwohn zu hüten, ist eine rituelle Pflicht.
So wie es rituell verboten ist, mit der Zunge die schlechten Taten anderer anzusprechen, ist es Ebenfalls rituell verboten, nur aufgrund Vermutungen und Mutmaßungen, gegen einen Muslim Argwohn zu hegen, ohne sich auf schlagende Beweise zu stützen und somit nur durch Annahme zu handeln.
Allah der Allhöchste spricht in Seinem edlen Qur’an folgendermaßen:
“O die ihr glaubt! Vermeidet häufigen Argwohn, denn mancher Argwohn ist Sünde.” (Hudschurat: 12)
Unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs -Allahs Segen und Friede auf ihm- sprach in seinem Hadith:
“Hütet euch vor Argwohn! Denn Argwohn ist die verlogenste aller Reden.” (Buhari. Tedschrid-i sarih: 1993)
In einem anderen Hadith heißt es wie folgt:
“Wer sagt, ‘Die Menschen sind zerfallen und verdorben’, der ist selbst einer von den Menschen, die am meisten von Zerfall betroffen sind.” (Muslim)
‘Taqwa’ (die Frömmigkeit) liegt im Herzen und allein Allah weiß, was im Herzen ist. Und deshalb darf nicht auf die äußere Erscheinung blickend über einen Menschen ein schlechtes Urteil fällen. Schlechte Vermutung zu hegen, führt den Menschen zur Selbstgefälligkeit, was jedoch eine sehr häßliche Charaktereigenschaft ist.
‘Husn-i dhan’ (gute Meinung, die man von jemandem hat) ist jedoch innere Überzeugung von der Güte eines Menschen oder eines Ereignisses. Es ist eine gelobte Eigenschaft und eine schöne Charakteranlage.‘Husn-i dhan’ ist ein Zeichen der Vollkommenheit. Vollkommene Menschen wollen auch die anderen so sehen.