Allah der Allhöchste erlaubt und empfiehlt den Muslimen, Kleidungen zu tragen, die ‘halal’ sind und aus Schmuck und Bekleidung Nutzen zu ziehen, die Er für sie erschaffen hat. Die Zeichen Seiner Gnadengaben möchte Er an Seinen Dienern sehen.
In Seinem edlen Qur’an spricht Er folgendermaßen:
“O Kinder Adams! Wir gaben euch Kleidung, um eure Scham zu bedecken und zum Schmuck.” (A’raf: 26)
“O ihr die Kinder Adams, tragt eure schönen Kleider, sooft ihr in die Moschee geht!” (A’raf: 31)
Für jeden Muslim ist es eine rituelle Pflicht, seinen Schambereich zu bedecken und Kleidung anzuziehen, die ihn vor Wärme und Kälte schützt.
Der Schambereich der Männer ist der Teil, der sich vom Nabel bis zum Knie erstreckt. Bei den Frauen und Mädchen ist es der gesamte Körper außer dem Gesicht, den Händen und Füßen.
Sich widerrechtlich angeeignete und gestohlene Kleidung anzuziehen, ist für jeden Muslim ‘haram’ (nach islamischem Recht verboten). Selbst die Kinder dürfen damit nicht bekleidet werden.
Kleidungen, die aus reiner Seide sind oder der Großteil derer Materials aus Seide ist, sind für Männer ‘haram’, für Frauen jedoch ‘mubah’ (zulässig, erlaubt).
Unser Gebieter, der Gesandte Allahs (s.a.s.) spricht in seinem Hadith folgendermaßen:
“Diejenigen, die Kleidung aus reiner Seide tragen, können sie im Jenseits nicht tragen.” (Ahmed bin Hanbel)
Kleidung tragen mit der Absicht, sich etwas darauf einzubilden und sich selbst zu rühmen, ist ‘makruh’ (islamisch unerwünscht, jedoch nicht ausdrücklich verboten).
Schöne Kleidung tragen, um an Freitagen, Feiertagen und in Versammlungen ordentlich und gepflegt auszusehen, ist ‘mubah’.
Daß die Männer rot- oder gelbfarbige Kleidung tragen, ist ‘makruh’.
In einem Hadith heißt es:
“Scheut euch besonders vor roter Kleidung. Denn sie ist die liebste Zier des Satans.” (Buhari)
Schwarze und weiße Farben sind ‘mustahabb’ (Was der Prophet nicht regelmäßig zu tun pflegte, aber dennoch erwünscht ist). Und die grüne Farbe entspricht der hocherhabenen Sunna.
Was die Bekleidung der Frauen anbelangt, so ist Sich-Bedecken (außer dem Gesicht, den Händen und Füßen) eine Pflicht. Der Islam schreibt offen und ausdrücklich vor, daß die muslimischen Frauen sich bedecken und schützen, um vor gierigen Blicken bewahrt zu werden, die Verführung und Verderbtheit zu unterbinden, die Verletzung ihrer Würde und Ehre zu verhindern.
“O Gesandter! sprich zu den gläubigen Frauen, daß sie ihre Blicke zu Boden schlagen und ihre Scham, Keuschheit wahren und ihre Reize nicht zur Schau tragen sollen, - bis auf das, was davon (Gesicht und Hände) sichtbar sein darf, und daß sie ihre Kopftücher über ihre Kleidungsausschnitte ziehen (damit ihre Brüste und Hälse nicht gesehen werden).” (Nur: 31)
“O Prophet, sprich zu deinen Gattinnen und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen, wenn sie im Bedarfsfall ausgehen wollen, ihre Übergewänder reichlich über sich ziehen. So ist es am ehesten gewährleistet, weil sie (dann) erkannt und nicht belästigt werden.” (Ahzab: 59)
Bevor die edlen Verse über Sich-Bedecken offenbart wurden, ließen die muslimischen Frauen ihre Kopftücher zwischen ihre Schulter hängen. Deshalb lagen ein Teil ihrer Haare, ihre Ohren, Hälse und vorderen Halspartien im Bloßen.
Als der Befehl zum Sich-Bedecken kam, bedeckten sich alle Frauen ohne Ausnahme vom Kopf hinunter. Dieser Befehl entsprach ohnehin ihrer natürlichen Veranlagung.
Unsere Mutter, Aischa (eine der Frauen des Propheten) -Allah möge mit ihr zufrieden sein- spricht:
“Allah der Allhöchste möge den Frauen, die von Mekka nach Medina ausgewandert sind, Gutes geben. Als der edle Vers: ‘Sie sollen ihre Kopftücher über ihre Kleidungsausschnitte ziehen’ herabgesandt wurde, schnitten sie die Schleppen ihrer Gewänder ab und machten diese zu Kopftüchern. (Buhari)
Da Schmuck und Zier in der Erschaffung der Frau liegt, fällt es ihr schwer, davon abzulassen. Islam gibt der Frau in dieser Beziehung Erlaubnis, befiehlt ihr jedoch, die fremden Männer zu scheuen, die nicht zur engeren Verwandtschaft gehören.
Andererseits sollte die Kleidung der Frau nicht so dünn sein, daß sie die darunterliegende Haut sichtbar macht und nicht so eng, daß sie die erregenden Körperteile wie die Brust, Taille und Hüfte nicht erkennen läßt. Es ist ‘haram’ (nach islamischem Recht verboten), sich so zu bekleiden.
Unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs (s.a.s.) verbot es in seinem Hadith, daß die Frauen solche Kleider tragen, die die Umrisse ihrer Körper erkennen lassen und die durchsichtig sind:
“Es gibt manche in die Hölle gehörigen Frauen, die bedeckt aber nackt sind. Sie gehen mit wiegendem Gang. Sie werden ins Paradies nicht eingehen und dessen Duft nicht riechen.” (Muslim)
Eines Tages war Asma - Allah möge mit ihr zufrieden sein -, die Schwester unserer Mutter Aischa - Allah möge mit ihr zufrieden sein -, in einer dünnen und durchsichtigen Kleidung bei ihr zu Besuch. Unser Gebieter, der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Friede auf ihm - wandte sein Gesicht von ihr ab und sprach:
“O Asma! Es ist nicht richtig, daß außer dem Gesicht und den Händen eines jungen herangereiften Mädchens ihr Körper erkennbar ist.” (Abu Dawud)
Unsere Mutter, Aischa - Allah möge mit ihr zufrieden sein - jedoch sagte den Frauen, die in dünnen und durchsichtigen Kleidungen zu ihr kamen: ‘Wenn ihr Gläubige seid, wisset, daß diese Kleider nicht die Kleider der Gläubigen sind.’
Der Befehl über Sich-Bedecken ist eine Bestimmung, derer Gültigkeit bis zum Jüngsten Tag fortbestehen bleiben wird.
Daß die Männer sich für weiblich halten und sich wie die Frauen bekleiden, und daß die Frauen sich für männlich halten und sich wie die Männer bekleiden, ist ‘haram’.
Abdullah ibn-i Abbas (Vetter des Propheten -r.a.-) spricht:
“Unser Gebieter, der Gesandte Allahs (s.a.s.) sprach: ‘Entfernt aus euren Häusern weibliche Männer und männliche Frauen!’ Selbst er hat den und den aus seinem Haus entfernt.” (Buhari. Tedschrid-i sarih: 1954)
Ferner spricht wieder die selbe Person:“Der Gesandte Allahs (s.a.s.) verfluchte Männer, die sich für weiblich halten und Frauen, die sich für männlich halten.” (Buhari)