Üble Nachrede ist das Verbreiten der Unanständigkeiten, Unsittlichkeiten, der Mängel und Fehler hinter dem Rücken eines Muslims.
Die üble Nachrede ist eine schlechte Charakteranlage, welche die schönen Eigenschaften wie Liebe, Respekt, Hilfsbereitschaft zwischen den Menschen beseitigt und an ihre Stelle Groll, Haß und Feindschaft bringt. Und deshalb wurde es nach islamischem Recht als verboten erklärt.
Allah der Allhöchste spricht in Seinem edlen Qur’an folgendermaßen:
“Spioniert nicht und führt keine üble Nachrede übereinander. Würde wohl einer von euch gerne das Fleisch seines toten Bruders essen? Sicher würdet ihr es verabscheuen. So fürchtet Allah.” (Hudschurat: 12)
“Allah liebt nicht, daß böse Worte laut vernehmbar gebraucht werden, außer wenn einem Unrecht geschieht. Allah ist Allhörend, Allwissend.” (Nisa: 148)
Als unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs (s.a.s.) über üble Nachrede befragt wurde, sprach er:
“‘Ghiba’ist,daßduüberdeinen Glaubensbruder etwas sprichst, woran er kein Gefallen fände. Wenn es an ihm wirklich vorhanden ist, so hast du über ihn ‘Ghiba’ gemacht, wenn nicht, so hast du ihn doch verleumdet.” (Muslim)
So wie jemand, der üble Nachrede verbreitet, eine rituell verbotene Tat begeht, ist auch derjenige, der diese üble Nachrede hört und bestätigt oder aber über sie schweigt, Teilhaber an dieser verbotenen Tat.
Außerdem jegliche Handlungen, wie Zeichen mit den Augen und den Augenbrauen, Winke, Andeutungen oder Schriften, die eine Absicht der üblen Nachrede ausdrücken, zählen als üble Nachrede und sind rituell verboten.Jedoch in Gewissen Ausnahmefällen ist es im Rahmen der Notwendigkeit gestattet, mit der Bedingung, sich auf wohlwollende Absicht zu stützen, aufrichtig zu sein und nicht die Grenze zu überschreiten.