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Arama Yap
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ISLAM DIE BESTIMMUNGEN ALLAHS DES ALLMÄCHTIGEN
“Heute habe ich euch eure Religion vollendet und Meine Gnade an euch erfüllt und euch den Islam zum Glauben erwählt.” (Ma’ide: 3)

HADSCH (DIE PILGERFAHRT)

HADSCH (DIE PILGERFAHRT)


Die Pilgerfahrtpflicht, die eine der fünf Säulen des Islam bildet, ist der Glaubensdienst des Lebens und das Ganze der Religion. Die Religion findet ihre Vollkommenheit in ihr.

Daß die Pilgerfahrt eine unbedingte Ritualpflicht ist, ist mit ‘Kitab’ (Qur’an), ‘Sunna’ und ‘Idschma’ (Übereinstimmung der Rechtsgelehrten zu einer bestimmten Frage) erwiesen. Wer leugnet, der verläßt den Glauben.

Allah der Wahrhaftig Ruhmreiche und der Hohe Erhabene spricht im edlen Qur’an:

“Der Menschen Pflicht gegen Allah ist die Pilgerfahrt zum Hause (Ka’ba), wer da den Weg zu ihm machen kann. Wer aber ungläubig ist - siehe, Allah ist reich ohne die Welten.” (Al-i Imran: 97)

“Rufe die Menschen zur Pilgerfahrt auf. Sie sollen zu Fuß und mit Fortbewegungsmitteln (Reittiere, Transportmittel) aus allen fernen Gegenden zu dir kommen.” (Hadsch: 27)

Und unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs -Allahs Segen und Friede auf ihm- spricht in seinen Ahadith folgendermaßen:

“O ihr die Menschen! Allah hat euch die Pilgerfahrt zur Pflicht gemacht. Erfüllt also den Glaubensdienst der Pilgerfahrt!” (Muslim)

“Macht Pilgerfahrt! Wie das Wasser äußerlichen Schmutz reinigt, so reinigt auch die Pilgerfahrt Sünden,.” (Dschamiu’s-sagir)

Über die Würdigkeit der heiligen Stätte spricht Allah der Allhöchste im edlen Qur’an wie folgt:

“Allah hat die Ka’ba, das unverletzliche Haus, zu einer Ordnung für die Menschen gemacht.” (Ma’ide: 97)

“(O der Gesandte! Sprich:) ‘Wahrlich, mir ist nur befohlen worden, dem ‘Rabb’ (Schöpfer) dieser Stadt zu dienen, die Er geheiligt hat, und Sein sind alle Dinge.’” (Naml: 91)

Und Über die Würdigkeit der heiligen Ka’ba heißt es im edlen Qur’an:

“Wahrlich, das erste Haus, das für die Menschen gegründet wurde, ist das (die Ka’ba) in Mekka -ein gesegnetes und eine Leitung für die Welten. In ihm sind deutliche Zeichen- die Stätte Abrahams. Und wer es betritt, ist in Sicherheit.” (Al-i Imran: 96-97)

“Wir hatten die Ka’ba zu einem Ort der Einkehr für die Menschen Gemacht sowie zu einer Sicherheit.” (Baqara: 125)

Allah der Allhöchste hat jeden reichen Muslim (Mann und Frau), der finanziell und gesundheitlich in der Lage ist, Verstand hat und sich im Pflichtalter befindet, verpflichtet, zumindest einmal in seinem Leben an einer Pilgerfahrt teilzunehmen.

• Sind die Voraussetzungen zur Pilgerfahrt bei einem Menschen erfüllt, so ist er verpflichtet, gleich in dem genannten Jahr die Pilgerfahrt zu machen. Wegen der Verschiebung seiner Wallfahrt auf die nächsten Jahre sündigt er gegen Allah.

• Jemand, der trotz alledem vor seinem Tod diese Wallfahrt gemacht hat, wird aus der Verantwortung entlassen, weil er die rituelle Pflicht der Pilgerfahrt erfüllt hat. Aber, wenn er stirbt, bevor er an einer Wallfahrt teilgenommen hat, so wird er ein Sündiger, selbst wenn er in seinem Testament die Erfüllung der Pilgerfahrt verfügt. Sein Testament wird von dem Drittel seines Vermögens vollstreckt.

• Der Erbe (der Sohn oder die Tochter) dessen, der ohne Testament starb, kann, wenn er will, aus sich selbst heraus für ihn einen Vertreter schicken und Pilgerfahrt machen lassen.

• Wenn ein Muslim reich ist, jedoch nicht bei guter Gesundheit, und wenn er von einer Krankheit befallen wird, so daß es keine Hoffnung besteht, lebenslänglich von dieser Krankheit genesen zu werden, läßt er in diesem Falle jemanden als seinen Vertreter an einer Wallfahrt teilnehmen. Es ist nicht erlaubt, daß jemand für denjenigen Pilgerfahrt macht, der reich und bei guter Gesundheit ist.

• Wenn einer, der finanziell in der Lage ist und für ihn die Pilgerfahrt eine Pflicht ist, nicht pilgert und der später in Armut gerät, so bleibt die Pilgerfahrt über ihn eine unerfüllte Pflicht.

• Einer Frau, für die die Wallfahrt eine Pflicht ist, kann ihr Mann nicht verbieten, an einer Wallfahrt teilzunehmen, wenn sie einen Begleiter hat, der ‘mahram’ (wer als naher Verwandter mit ihr keine Heirat eingehen darf) ist. Aber, zu einer freiwillig als Mehrleistung übernommenen Wallfahrt muß sie die Zustimmung ihres Mannes einholen.

Die Pilgerfahrt ist ein wunderbarer Glaubensdienst, der solche Unterschiede wie die Stellung jeder Art, den Rang, die Rasse, Hautfarbe und Sprache abschafft, der die Gläubigen einheitlich verbindet, der Dankausdruck körperlicher Gesundheit und des finanziellen Vermögens ist.

Es ist eine göttliche Zusammenkunft, ein himmlisches Zentrum, in dem sich das Wohlgefallen Allahs des Erhabenen befindet, das das unendliche Meer des göttlichen Erbarmens verborgen hält. Dort gibt es die Quelle der Segensmeere. Der Mensch vervollkommnet sich durch das Geheimnis seiner Anwesenheit in jenem Meer der Gunst.

Der Zustand dieses Zuges ist ganz anders; dieser Zug ist solch ein Zug, daß er sich ins Zentrum bewegt. Dieses Zentrum ist eine Region des ‘Nur’ (göttliches Licht), ein Meer ohne Ende. Ein dort geschöpfter Atem läßt den Menschen große Strecken zurücklegen, veranlaßt sehr große jenseitige Glückseligkeiten und Vorteile. Sich diesem Zug anzuschließen, sich in dieser göttlichen Gesellschaft zu befinden und an dieser Parade teilzunehmen ist nun eine sehr große Glückseligkeit.

In dem Hadith heißt es:

“‘Hadsch’ (Pilgerfahrt, Wallfahrt) ist der Weg zu Allah.” (Abu Dawud)

Allahs Segen, Gunst und Gnade dank dem Besuch dieser gesegneten Ortschaften, an denen sich viele heilige Begebenheiten ereigneten, übertreffen alle geistigen Vorstellungen.

Während der Pilgerfahrt begegnet der Mensch sehr vielen Anstrengungen und Schwierigkeiten. Diesen Schwierigkeiten wirkt nur die Liebe entgegen. Wäre diese Liebe nicht da, so könnte der Mensch alle Segen, Gunsten und Gnaden entbehren müssen, falls er auf eine Schwierigkeit stößt und Satans Verführung folgt, schon allein auf den Gedanken kommt ‘Wozu bin ich hierher gekommen?’.

Wie hoch die Anstrengung auch sein mag, diese übertrifft die Gnade Allahs. Der Mensch soll diese Anstrengung als Erbarmen anerkennen, und er soll die Strapaze jeder Art mit Freuden auf sich nehmen.

Unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs (s.a.s.) spricht in seinem Hadith folgendermaßen:

“Die beste der Taten ist die, die am schwierigsten ist.”

Dem Schein nach ist es Staub und Erde, Anstrengung und Mühe, aber bei jeder Ein- und Ausatmung gibt es ein jenseitiges Leben. Wir hier sehnen uns nach jedem Tropfen (Segen Allahs), dort schwimmen sie im Segensmeer. Es ist so, es gäbe hier alles, tatsächlich aber gibt es nichts. Im Gegensatz zu hier gäbe es dort nichts, in Wirklichkeit jedoch gibt es alles. Im innerlichen Blick Paradies, im äußerlichen Blick Segensmeer. Von oben wird es überschüttet, von unten sprudelt es hervor.

Dort soll der Mensch bei seiner innerlichen Welt sein. Er soll, wenn er im ehrenreichen Mekka ist, stets in heiliger Ka’ba und wenn er im erleuchteten Medina ist, stets bei ‘Rawza-i Mutahhara’ (der Heilige Grab des Propheten Muhammed -a.s.-) sein.

An diesen gesegneten Stätten soll der Mensch auf keinen Fall die Geduld und Aufrichtigkeit aufgeben. Er soll mit jedem Nachsicht üben, sich bescheiden benehmen, mit niemandem streiten, sich mit niemandem auseinandersetzen. Es ist nämlich im edlen Qur’an verwehrt. Und er soll seine Zeit mit essen -trinken, Kauf- Verkauf usw. nicht totschlagen. Denn jede Sekunde, die dort vergehen wird, sehr kostbar. Und er soll nicht viel an Schlaf denken, soll wenig essen und wenig schlafen. Die Kleidungen sollen immer sauber sein. Und er soll recht häufig baden. Und er soll sich jederzeit mit Bitte um Sündenvergebung beschäftigen. Und er soll versuchen, dort überall aus den Bewirtungen mit Glaubensdienst Nutzen zu ziehen. So läßt Allah der Erhabene, wenn Er will, ihn im Meer der Gunst und Gnaden befinden. Siehe, wie bedauerlich es ist, daß man sich an diesem Meer befindet und nicht mal aus seinem einzigen Tropfen Vorteil ziehen kann!

Unser Gebieter, der wahrhaftig Ruhmreiche des Universums (s.a.s.) spricht in seinen Ahadith folgendermaßen:

“Die Pilgerfahrt gemäß der islamischen Vorschrift zählt auch zu Dschihad (Anstrengen, Streben, Bemühen, Kämpfen).” (Buhari)

“Denjenigen, die mit rechtmäßig verdientem Geld, ohne Scheinheiligkeit und um Allahs Willen pilgern und zurückkehren, ohne daß sie schlechtes gesagt und schlechtes getan haben, werden ihre kleinen und großen Sünden vergeben. Wie neugeboren kommen sie nach Hause zurück.” (Buhari. Tedschrid-i sarih: 756)

 

PILGERFAHRT UNTERNEHMEN

• Wer eine Pilgerfahrt unternimmt, der soll zunächst aufrichtig sein und aufrichtiges Bestreben haben. Er soll die Bedeutung der Pilgerfahrt im Islam erfaßt haben und dann mit Begeisterung und Entschlossenheit abreisen. Er soll keinen Wunsch und Gedanken außer Allah dem Wahrhaftigen in sich haben, vielmehr nur das Wohlgefallen Allahs.

Ist sein Bestreben aufrichtig, so befiehlt Allah der Allhöchste Seinen Engeln, und sie nehmen ihn unter ihre geistigen Fittiche. Unter diesem geistigen Schutz geht er hin und kommt er zurück.

Unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs -Allahs Segen und Friede auf ihm- spricht in seinem folgenden Hadith:

“Die Hadschis sind auf der Pilgerfahrt unter der Beschützung Allahs des Allmächtigen.” (Munawi)

Ist die Absicht nicht aufrichtig, und pilgert er doch etwa für Berühmtheit, Ruf und Angeben, so hat er nichts anders als eine Anstrengung.

In einem Hadith heißt es:

“Wenn jemand Glaubensdienst erfüllt und Taten vollbringt, um dies vor den Menschen zu zeigen, bleibt ihm tatsächlich die erhabene Barmherzigkeit des Allmächtigen Allahs versagt.” (Dschamiu’s-sagir)

• Er soll vom islamisch Erlaubten essen, mit rechtmäßig verdientem Geld abreisen, niemandem etwas schuldig sein, das Hab und Gut, das er sich angeeignet hat, seinen Besitzern zurückgeben, unbegründet mit niemandem in Mißmut stehen, Zustimmung seiner Eltern unbedingt erlangen, nicht von denen sein, die im Namen der Religion den Islam zerstören, sich nicht mit Zinsen beschäftigen. Wie würde das Bittgebet dessen, der sich jemandes Recht anmaßt und es nicht zurückgibt, das göttliche Gebot mißachtet und trotzdem dorthin reist, gute Annahme finden?

• Man soll möglichst mit einem vollkommenen und gesegneten Freund abreisen. Denn, wenn er etwas vergessen sollte, läßt der rechtschaffene Freund daran erinnern, und selbst wenn er sich an etwas erinnert, hilft er seinem Freund mit Rat und Tat. Und er lehrt den Anstand, die Geduld und schöne Moral.

• Steht er mit jemandem in Geschäftsbeziehung, so schreibt er diese auf und hinterläßt sie seinen Familienangehörigen testamentarisch festgelegt.

• Die unerforschlichen Geheimnisse der Pilgerfahrt kann kein Mensch verstehen und begreifen. Von dem Verlassen des Hauses an bis zum Zurückkehren haben jede heilige Stätte, jedes Gebot und Verbot eigene Absichtbefassungen, Lehren und Erkennungszeichen.

• Eine Reise zu den heiligen Stätten ist ähnlich wie eine ins Jenseits. Während der Vorbereitung für diese Reise sollte man auch die Reise ins Jenseits im Auge behalten.

Für eine Reise, die etwa einen Monat lang dauern wird, werden so viele Maßnahmen und Vorbereitungen getroffen. In Wirklichkeit jedoch ist die Todesreise ihm selbst vielleicht sogar viel näher als diese Reise. Und deshalb sollte man gemäß dem edlen Vers: ‘Jeder Mensch wird den Tod kosten’ (Al-i Imran:185) daran denken, daß man in die erbarmungslose Kralle des feststehenden Todes stürzt und sich von seinem ganzen Hab und Gut, seinen Kindern trennt, und daß man nur in einem Leichentuch ins Jenseits abreist.

Und in einem anderen edlen Vers heißt es folgendermaßen:

“An dem Tage, da weder Besitz noch Söhne etwas nützen... Es sei denn, daß sie gerettet und mit reinem Herzen zu Allah kommen.” (Schuara: 88-89)

• Wenn er ‘Ihram-Kleidung’ (ungenähte Gewänder der Pilger) nimmt und sie in seinen Koffer einpackt, sollte er sich vorstellen, daß dies das Leichentuch ist, in das er nach dem Tod eingehüllt wird. Dort (an den heiligen Orten) wirst du deinen Koffer auspacken, im Jenseits wirst du den Koffer deiner Taten auspacken.

Die Pilger in ‘Ihram-Kleidung’ bedeuten, daß sie ihre weltlichen Kleidungen ausgezogen und sich ins jenseitigen Leichentuch eingehüllt haben; sie nehmen an, daß sie sich nicht im geringsten von einem Toten unterscheiden, und daß sie die Beziehungen der irdischen Beschäftigungen abgebrochen haben.

Der Tod ist dem eigenen Ich unbedingt bestätigen zu lassen. Denn, zwischen dem Gehenden und Bleibenden ist einen Tag Unterschied. Die gesamten Pflichten des Glaubensdienstes der Wallfahrt erinnern die Menschen eindringlich an die Endziele im Jenseits.

Im edlen Qur’an heißt es:

“Auf daß sie allerlei Vorteile mit Gewißheit wahrnehmen mögen.” (Hadsch: 28)


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