Im edlen Qur’an wird an sieben verschiedenen Stellen erklärt, daß nach dem Gehorsam gegenüber Allah dem Allhöchsten die Pflege guten Umgangs, die Ehrerweisung, der Dienst und Gehorsam gegenüber den Eltern eine rituelle Pflicht ist.
Im edlen Qur’an heißt es:
“Dient Allah. Setzt Ihm nichts zur Seite; und seid gut zu den Eltern.” (Nisa: 36)
Gegenüber ihnen ungehorsam zu sein, sich ihnen zu widersetzen und sie zu verletzen und kränken sind von großen Sünden und absolut verboten.
Unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs -Allahs Segen und Friede auf ihm- spricht in seinen folgenden Ahadith:
“Das Wohlgefallen Allahs liegt im Wohlgefallen der Eltern und Sein Zorn in ihrem Zorn.” (Dschamius-sagir)
“Die liebste Tat Allahs des Erhaben Wahrhaftigen ist das rituelle Gebet, das mit dem Beginn der dafür vorgeschriebenen Zeit verrichtet wird. Die zweitliebste sind die Wohltaten gegenüber den Eltern und die Befolgung ihrer Weisungen, die dem Glauben nicht zuwiderlaufen. Die drittliebste ist ‘Dschihad’ (anstrengen, streben, bemühen, kämpfen auf dem Weg zu Allah).” (Buhari)
Wenn man die Opfer, die sie auf sich nahmen, vor den Augen hält, so ergibt sich die Unmöglichkeit, ihre Rechte zurückzuzahlen. Ein Kind kann auf keine Weise ihre Rechte zurückzahlen. Allah der Allhöchste toleriert es nicht einmal, ihnen ‘ach!’ zu sagen.
Unser Gebieter, der Gesandte Allahs (s.a.s.) sprach:
“‘Wer seinen Eltern, wenn sie im hohen Alter sind, nicht die ihnen gebührende Ehre erweist und somit nicht ins Paradies eingehen kann, der soll mit der Nase auf der Erde geschleppt werden!’ und wiederholte dies dreimal.” (Muslim)
Und in einem anderen Hadith spricht er wie folgt:
“Ein Kind kann die Rechte seiner Eltern nicht gebührend zurückzahlen. Es sei denn, er findet seinen Vater als Sklave eines anderen, kauft ihn auf und schenkt ihm die Freiheit.” (Muslim)
Und als er die großen Sünden aufzählte, sprach er: “Allah etwas beigesellen, sich den Eltern zu widersetzen und falsche Zeugenaussage.” (Buhari)
“In einem anderen Hadith teilte er mit, daß Allah der Allhöchste die Strafen recht vieler Sünden, die Er will, bis zum Tage der Auferstehung verschieben wird; doch mit der Bestrafung jener, die sich ihrer Eltern widersetzen und widersetzt haben, wird Er schon im Diesseits beginnen. Außerdem zählte er die Verwünschungen, Verfluchungen der Eltern für ihre Kinder unter den Gebeten auf, die Allah der Allhöchste vorgelegt und nicht zurückgewiesen werden.” (Buhari)
Deshalb hat ein Kind die Pflichten seiner Eltern gegenüber gebührend zu erfüllen.Er soll unaufgefordert ihre materiellen und geistigen Bedürfnisse erfüllen, jegliche Handlungen, die ihre Herzen brechen würden, streng scheuen, ihre Fehler übersehen, inmitten anderer soll er stets ihre guten Taten erwähnen und ihr Ansehen wahren, über sie soll er sich nicht beklagen, er soll stets für sie beten, gleichgültig, ob sie am leben sind oder schon gestorben sind, und nach ihrem Ableben soll er die Beziehungen zu ihren Freunden weiterführen.