Allah der Wahrhaftig Ruhmreiche und Erhabene hat Seinen Dienern das geboten, was sie leisten können und das empfohlen, was in ihrem Leistungsvermögen liegt.
In Seinen edlen Qur’an heißt es:
“Allah will eure Bürde erleichtern; denn der Mensch ist schwach erschaffen.” (Nisa: 28)
“Allah verpflichtet einen nur zu dem, was Er ihm gegeben hat. Allah wird nach einer Bedrängnis Erleichterung schaffen.” (Talaq: 7)
“Allah will es euch leicht, Er will es euch nicht schwer machen.” (Baqara: 185)
Aus der endlosen Manifestation Seines Erbarmens und Seiner Barmherzigkeit hat Allah der Allhöchste dieser Glaubensgemeinschaft zwei gute Eigenschaften gegeben, die Er keinem außer ihnen gegeben hat. Er hat sie über die ganze Menschheit zu Zeugen erwählt und ihnen in ihren Glaubenssachen nichts erschwert.
“Nach der Überlieferung von unserer Mutter, Aischa -Allah möge mit ihr zufrieden sein-: Unser Gebieter, der Gesandte Allahs -Allahs Segen und Friede auf ihm- bevorzugte immer das leichteste, solange es keine Sünde war, als es ihm frei stand, zwischen zwei Sachen zu wählen.” (Buhari)
In seinen Ahadith spricht er folgendermaßen:
“Erleichtert, erschwert es nicht!. verkündet frohe Botschaft, ruft keinen Widerwillen hervor!” (Buhari. Tedschrid-i sarih: 63)
“Diese Religion ist gewiß sehr einfach. Wer die Religion erschwert, der kann es nicht überwinden; geht ihr also den Mittelweg!” (Buhari Tedschrid-i sarih: 36)
Werden die Darlegungen der edlen Verse und der Ahadith, die Erleichterung besagen, eingehend geprüft, so läßt sich herausstellen, daß ihre Gebote und Verbote für die Muslime nur aus Erleichterungen bestehen.
Zum Beispiel ist die Verrichtung des rituellen Gebets für jeden sehr leicht. Fasten im Monat Ramadan und ‘Zakah’ (rituelle Pflichtabgabe) ebenso. Allah der Allhöchste, damit es Seinen Dienern nicht schwerfällt, gebietet nicht das ganze Eigentum, oder auch nicht die Hälfte, sondern nur eins von vierzig (1/40) abzugeben. Und ‘Hadsch’ (Wallfahrt) ist einmal im Leben. Zu den Zeiten, wo es keine Reisesicherheit besteht, läßt sich ihre Durchführung aufheben.
Im Falle, daß es kein Wasser gibt oder es gesundheitsschädlich ist, wird statt ‘wudhu’ (rituelle Waschung mit Wasser) ‘tayammum’ (rituelle Waschung mit Sand oder Erde) vorgenommen.
Es ist erlaubt denjenigen, die im Stehen nicht beten können, sitzend zu beten und denjenigen, die sitzend nicht beten können, liegend zu beten.
Und es gibt recht viele ähnliche Erleichterungen, die man feststellen kann, wenn man sie aufmerksam prüft und sich daran ein warnendes Beispiel nimmt.
Und ein Zeuge der Erleichterungen Seiner Gebote ist, daß sich viele Leute wünschen, ihre Glaubensdienste wie das Ritualgebet und das Fasten im Ramadan sollen zunehmen.
Es gibt jedoch solche Leute, denen es nicht leicht ist, Glaubensdienste zu erfüllen. Diese Schwierigkeit entsteht aus ‘Nafs-i Emmare’ (die das Böse befehlende Seele).
So wie die Krankheiten die Erfüllung des Glaubensdienstes erschweren, erschwert auch das seelisch kranke Herz die Glaubensdienste.
Im edlen Vers heißt es:“Das Gebet ist sicherlich schwer, außer für Demütige, welche es ahnen, daß sie ihrem ‘Rabb’ (Schöpfer) begegnen und daß sie zu Ihm heimkehren werden.” (Baqara: 45-46)