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Arama Yap
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ISLAM DIE BESTIMMUNGEN ALLAHS DES ALLMÄCHTIGEN
“Heute habe ich euch eure Religion vollendet und Meine Gnade an euch erfüllt und euch den Islam zum Glauben erwählt.” (Ma’ide: 3)

DIE BEWAHRUNG DES ANVERTRAUTES UND DESSEN NICHTVERUNTREUUNG

DIE BEWAHRUNG DES ANVERTRAUTES UND DESSEN NICHTVERUNTREUUNG


Das Anvertraute bedeutet die materielle und geistige Sachen, die einem Menschen übergeben werden, um sie zu bewahren und zu verbergen.

Allah der Allhöchste spricht in Seinem edlen Qur’an folgendermaßen:

“Wenn einer von euch dem anderen etwas anvertraut, dann soll der, dem es anvertraut wurde, das ihm Anvertraute zurückgeben und in dieser Beziehung Allah, seinen ‘Rabb’ (Schöpfer, Herrn) fürchten.” (Baqara: 283)

Und in einem Hadith heißt es:

“Das Anvertraute ist erwiesene Ehre.” (Munawi)

Und in anderen Ahadith heißt es wie folgt:

“Gib das Gut, das bei dir anvertraut wurde, seinem Besitzer zurück. Und veruntreue jenen nicht, der dich veruntreut hat!” (Tirmizi)

“Für das Vertrauen als geeignet angesehen zu werden, ist eine Art von Reichtum.” (Dschamius-sagir)

Das heißt, eine Person, die das Vertrauen anderer würdig ist, besitzt einen Reichtum, der durch Ansehen veranlaßt ist

“Der Besitz von Vertrauen im Eigentum und in der Ehre des Volkes ruft Überfluß an Lebensunterhalt hervor, jedoch Veruntreuung dagegen Armut und Bedürftigkeit.” (Dschamius-sagir)

Das Behüten des Anvertrauten ist ein Zeichen für die Vollkommenheit des Glaubens. Allah der Allhöchste erklärt, daß das Anvertrauen eine Eigenschaft der Muslime ist:

“Das sind jene, welche das ihnen Anvertraute und ihr Versprechen wahren.” (Mu’minun: 8)

Allah der Allhöchste erklärt in Seinem edlen Qur’an, daß Er das Anvertrauen dem Menschen aufgeladen hat und daß dies eine sehr große Sache ist:

“Wir boten das Anvertrauen den Himmeln und der Erde und den Bergen an; doch sie weigerten sich es zu tragen, und schreckten davor zurück. Aber der Mensch nahm es auf sich. Denn der Mensch ist sehr ungerecht und unwissend.” (Ahzab: 72)

Demzufolge ist es eine dem Menschen rituell auferlegte Pflicht, Allah dem Allhöchsten, dem Besitzer des Anvertrauens, Sein Recht einzuräumen.

Das Anvertraute hat eine sehr umfangreiche Bedeutung. Alles religiöse, weltliche und die Moral betreffende fällt in den Rahmen des Anvertrauten.

Der Islam ist als eine Einheit mit ihren Geboten und Verboten ein göttlich Anvertrautes. Es ist eine rituelle Pflicht, ihre Weisungen in einer vollkommenen Art zu befolgen. Jene die sie nicht befolgen, haben das Anvertraute veruntreut.

Einem Menschen ist sein gesamter Körper, seine Organe und alles übrige jedes für sich ein Anvertrautes. Es ist erforderlich, daß er sein materielles und geistiges Wohlergehen und Wohlbefinden wahrt, das Anvertraute nicht veruntreut, seinen Verstand zum Guten und zum Richtigen gebraucht und über seine Verantwortung bewußt ist.

Die Pflicht mit Vater, Mutter, Kind, Geschwistern, Gattin, Gatten, Verwandten, Bekannten, Nachbarn, Freunden, Armen, Witwen, Waisen und mit jeder Klasse von Menschen in jeglicher Hinsicht im Rahmen der Maßstäbe der Bestimmungen gerecht und gütig zu verfahren, ist ein Anvertrautes.

Wie das Eigentum oder etwas Geliehenes, daß einer einem anderen hinterließ mit der Absicht, es wieder zurückzunehmen, ein Anvertrautes ist, so ist auch das Verbergen der Wörter und Geheimnisse, die in einer Versammlung ausgesprochen worden sind und die nicht nach außen durchzusickern sind, ebenfalls ein Anvertrautes.

In einem Hadith heißt es wie folgt:

“Die in Versammlungen ausgesprochenen Wörter müssen geheimgehalten werden.” (Tirmizi)

Daß nach dem Abhalten einer Beratschlagung das gemeinsam Besprochene sich nicht in alle Winkel verbreitet, ist ein Anvertrautes. Die Erteilung der richtigen Informationen und Kenntnisse an jenem, der um Rat und Meinung befragt und die Aufklärung über die Wahrheit, ist das Genüge-Tun dem Anvertrauten.

Daß jemand, der für Lohn oder Gehalt arbeitet, seine Arbeit rechtschaffen und pflichttreu verrichtet und seiner Verantwortung bewußt ist, ist ein Anvertrautes. Wenn er ohne die Erlaubnis seines Mitarbeiters seine Arbeit locker und schwerfällig verrichtet, zu spät zur Arbeit kommt oder zu früh aufhört, so handelt er dem Anvertrauten zuwider.

So sind auch die Arbeitnehmer den Arbeitgebern ein Anvertrautes. Die Beachtung all dieser Rechte und Gesetze ist eine Notwendigkeit.

Unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs (s.a.s.) spricht in seinem Hadith folgendermaßen:

“Ihr seid alle Beschützer und tragt Verantwortung über die Rechte derer, die euch unterstellt sind. Die Befehlshaber sind Beschützer der ihnen Unterstellten, der Mann ist der Beschützer der Familienmitglieder. Und die Frau ist die Beschützerin des Hauses ihres Mannes und der Kinder.

Kurz gesagt seid ihr alle Beschützer und tragt Verantwortung über jene, die eurem Befehl unterliegen.” (Buhari-Muslim)

Pflichten, sei es religiös sei es weltlich, sind je für sich ein Anvertrautes. Diese Pflichten müssen jenen auferlegt werden, welche die entsprechende Kompetenz besitzen und ihrer würdig sind.

So spricht Allah der Allhöchste in Seinem edlen Qur’an:

“Allah gebietet euch, die Anvertrauten ihren Besitzern zurückzugeben; und wenn ihr zwischen Menschen richtet, nach Gerechtigkeit zu richten.” (Nisa: 58)

Dieser edle Vers wurde bei der Eroberung Mekkas herabgesandt. Die Aufgaben der Pflege und der Reinhaltung der Ka’ba lagen in den Händen der Familie Osman bin Talha. Als unser Gebieter, der Gesandte Allahs (s.a.s.) Mekka eroberte, stieg Osman, der noch nicht den Islam annahm, auf die Ka’ba, nachdem er zuvor ihre Türen verschlossen hatte. Er verweigerte die Übergabe des Schlüssels, und dann sagte: ‘Hätte ich gewußt, daß du der Prophet bist, so hätte ich ihn gegeben.’ Daraufhin drehte Ali (Vetter und Schwiegersohn des Propheten und einer seiner treuesten edlen Gefährten -r.a.-) den Arm Osmans und nahm den Schlüssel mit Gewalt weg und öffnete die Ka’ba.

Unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs (s.a.s.) ging hinein. Nachdem er ein Gebet mit zwei Ra’ka verrichtet hatte und wieder nach draußen gekommen war, verlangte sein Onkel Abbas (r.a.), den Schlüssel und die ehrenvolle Aufgabe der Pflege ihm selbst zu übergeben. Darauf wurde edler Vers hinabgesandt. Unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs (s.a.s.) ordnete sodann Ali (r.a.) an, den Schlüssel dem zuvor Dienenden zurückzugeben und sich bei ihm zu entschuldigen.

Als der Schlüssel Osman überreicht wurde, fragte dieser nach dem Grund. Ali (r.a.) sprach: ‘Dies ist nicht unsere Angelegenheit, sondern ein göttlicher Befehl’ und trug den edlen Vers vor. Als Osman bin Talha die Genauigkeit des Islam bezüglich der Gerechtigkeit und des Anvertrauten erfuhr, sagte er: ‘Ich bezeuge eben, daß Muhammed der Gesandte Allahs ist’ und wurde somit ein Muslim.

Einer Person, die fragte: ‘Wann ist der Tag der Auferstehung?’ erwiderte der Gesandte Allahs (s.a.s.):

“Erwarte es in einer Zeit, in der das Anvertraute abhandenkommt! Erwarte es, wenn die Dienste und Ämter jenen zugewiesen werden, die ihrer nicht kompetent und würdig sind!” (Buhari. Tedschrid-i sarih: 54)

Als Abu Dharr-i Gifari (r.a.) fragte: ‘O der Gesandte Allahs! Wollt ihr mich nicht zu einem Dienst ernennen?’, legte er seine gesegnete Hände auf seine Schulter und sprach:

“O Abu Dharr! Du bist schwach, doch ein Dienst ist ein Anvertrautes und am Tage der Auferstehung eine Entehrung und eine Reue. Ausgenommen sind jene, die dieses Anvertraute mit Recht übernehmen und sie konsequent ausführen und erfüllen.” (Muslim)

Wenn jemand, der keine Kompetenz und Ermächtigung und keine gründliche Sachkenntnis über die zu verrichtende Tätigkeit besitzt, eine Tätigkeit übernimmt und sie nicht gebührend verrichtet, so ist dies auch die Veruntreuung des Anvertrauten.

Unser Gebieter, der edle Gesandte Allahs (s.a.s.) sah die Veruntreuung des Anvertrauten als eine Heuchelei an.

In seinem Hadith spricht er wie folgt:

“Die Zeichen der Heuchelei sind drei: Wenn er redet, so lügt er, wenn er etwas verspricht, so hält er sich nicht daran. Wenn ihm etwas anvertraut wird, veruntreut er es.” (Buhari)

In einer anderen Überlieferung heißt es:“So sehr er auch fastet, betet und sich als einen Muslim hält.” (Muslim)


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