Das Aufkommen für den Lebensunterhalt der Bedürftigen ist ein Befehl Allahs des Allhöchsten.
In Seinem edlen Qur’an spricht Er folgendermaßen:
“Glaubt an Allah und Seinen Gesandten. Spendet von dem, worin Er euch zu Nachfolgern gemacht hat. Und jenen von euch, die glauben und spenden, wird ein großer Lohn zuteil sein.” (Hadid: 7)
Aus der Erwähnung des Befehls für das Aufkommen des Lebensunterhalts der Armen nach dem Glauben an Allah und Dessen Gesandten wird ersichtlich, daß es eine der wichtigen Taten der Rechtschaffenheit ist.
Im edlen Vers wird außerdem daran erinnert, daß Hab und Gut, zu dessen Nachfolgern Er sie gemacht hat, in Wahrheit Allah gehört. Er hat Seinen Dienern dazu Befugnis erteilt, so daß sie in einer erlaubten zulässigen Art und Weise daraus Nutzen ziehen und hat Seine Diener zum Vertreter gemacht, damit es dem göttlichen Befehl entsprechend benutzt wird.
Da Allah der Allhöchste, der wahre Besitzer über alles, geboten hat, den Bedürftigen Almosen zu geben, ist es erforderlich, Sein Eigentum auf seinem Wege nach Seinem Wunsch zu verbrauchen, zu spenden. Wenn ein Mensch vergißt, daß er nur als Vertreter über dieses Hab und Gut fungiert und irrtümlicherweise annimmt, es gehöre ihm, so hat er sich unterfangen, mit Seinem Eigentum, sich Ihm beizugesellen und die Kühnheit zu einer großen Sünde gezeigt.
Allah der Allhöchste spricht in Seinem edlen Qur’an folgendermaßen, um die Strafe mitzuteilen, die über solche Menschen verhängt wird:
“Und diejenigen, die mit dem geizen, was Allah ihnen von Seiner Huld gegeben hat, sollen ja nicht meinen, das sei so besser für sie. Nein, zum Bösen soll es ihnen dienen. Als Halsband sollen sie am Tag der Auferstehung das tragen, womit sie geizig waren. Und Allahs ist das Erbe der Himmel und der Erde. Und Allah kennt genau euer Tun.” (Al-i Imran: 180)
‘Zakah’ (rituelle Pflichtabgabe) ist eine Form der Hilfe, die mit dem Eigentum geleistet wird. Jedoch die Hilfe, die mit dem Eigentum geleistet wird, besteht nicht ausschließlich aus ‘Zakah’. Den Muslimen ist es befohlen und empfohlen, für den Lebensunterhalt der Bedürftigen aufzukommen, mit dem Eigentum, das über ihrem Bedarf liegt. Es ist eine unumgängliche, religiöse Pflicht neben ‘Zakah’.
Der Islam regt durch viele Umstände zur Hilfe an die Armen an.
Hier sind dafür Beispiele:
Wer aufgrund einer Krankheit oder der Altersschwäche nicht imstande ist, im heiligen Monat Ramadan das Fasten einzuhalten, der speist als Gegenleistung einen Armen oder spendet Geld für die Tage, an denen er nicht fasten konnte.
Vor Ramadanfest ‘Fitr-Almosen’ (Almosen, das jeder Muslim abzugeben hat, der außer Grundbedürfnissen ein Vermögen von Nisabsumme besitzt, und das mit Lebensmitteln bestimmt wird. Vor dem Ramadanfest ist es abzugeben) zu geben, ist rituell vorgeschrieben, dieses Almosen wird an die Armen entrichtet.
Wer am Opferfest finanziell imstande ist, der schlachtet Opfervieh und verteilt dessen Fleisch unter die Armen.
Einer, der ein Gelübde ablegt und sein Wunsch in Erfüllung geht, gibt den Armen das, was er gelobt hat.
Wenn jemand schwört und dann von seinem Schwur abkehrt, so hat er zehn Armen zu speisen oder zu bekleiden.
Wer auf der Pilgerfahrt eine unzulässige Tat begeht, der schlachtet ein Opfervieh und verteilt dessen Fleisch als Sühnegabe an die Armen.Auch Stiftungen, die für den Gebrauch des öffentlichen Wohlergehens gegründet wurden, sind von großer Bedeutung.