DAS NICHT-ABWEISEN DER ARMEN UND DER ERBÄRMLICHEN
DAS NICHT-ABWEISEN DER ARMEN UND DER ERBÄRMLICHEN
Allah der Allhöchste verbietet es, jenen unfreundlich abzuweisen, der jemandem sein Bedürfnis vorlegt und um etwas bittet.
Im edlen Qur’an heißt es:“Was den Bittenden anlangt, so weise ihn nicht ab!” (Duha: 10)
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