Allah der Wahrhaftig Ruhmreiche und Erhabene spricht in Seinem edlen Qur’an wie folgt:
“Bittet Mich, Ich will eure Bitte erhören.” (Mu’min: 60)
“Ich höre den Ruf des Rufenden, wenn er Mich ruft.” (Baqara: 186)
“Sprich: ‘Was kümmerte Sich mein ‘Rabb’ (Schöpfer) um euch, wenn eure Bitten und eure Zufluchtsuchen nicht wären.’” (Furqan: 77)
Das Bittgebet bedeutet, daß der Mensch seine Hilflosigkeit bekennt, seine Abhängigkeit von Allah dem Erhabenen weiß, daß er flehend und demütig von Seiner Gunst und Gnade um Gutes und Erbarmen bittet, sich zu Ihm wendet und seine Bedürfnisse nur bei Ihm vorlegt. Es ist im Wert dem rituellen Gebet, Fasten und anderen Gebeten gleichgesetzt. Es ist sogar der Kern der Gebete. Die Bittgebete veranlassen, das göttliche Erbarmen auf sich zu ziehen und das Unheil abzuwenden.
Der Mensch soll genau denken, worum er bittet, wen und vor wem er bittet, und er soll stets im Gedächtnis behalten, vor Allah, dem Wahrhaftigen zu sein, und er soll alles tun, was erforderlich ist, um seine Hilflosigkeit zum Ausdruck zu bringen; es ist an Seine Allmacht und Erhabenheit denkend und in Beschämung, Demut anzurufen.
Der Ruf zu Allah bedeutet das Klopfen an die Tür des Wahrhaftigen, doch nicht etwa das Aussprechen mancher Worte, die aus Gewohnheit immer wieder im Munde wiederholt werden. Unser Gebieter, der erhaben Ruhmreiche des Universums (s.a.s.) liebte inständige Bittgebete.
Es ist während des Bittgebets keinem außer Allah zu vertrauen und in völliger Hingabe, Aufrichtigkeit und Ergebenheit eine demütige Haltung einzunehmen.
Das Bittgebet verwehrt nicht die Maßnahme. Es ist erforderlich, in jeder Hinsicht Maßnahmen zu ergreifen, dennoch ist es wiederum an Allah zu rufen. Maßnahme ohne Bittgebet bringt keinen Nutzen
Jedes Bittgebet wird bei Allah dem Erhaben Wahrhaftigen aufbewahrt. Wer für sein jenseitiges Leben betet, der bekommt seine Belohnung gewiß im Jenseits. Das gute des Bittgebets ist, Allah den Erhabenen um Vergebung zu bitten.
Das Bittgebet und andächtig beten ist der Weg der Propheten, der Freunde Allahs und der vollkommenen Menschen.
Zur Annahme des Bittgebets sind seine Regeln und Voraussetzungen einzuhalten. Die wichtigste Voraussetzung ist, nur ‘halal’ (nach islamischem Recht erlaubt) zu sich zu nehmen und sich völlig Allah hinzugeben.
Es ist für die Annahme des Bittgebets notwendig, den Rechtsinhabern, falls es gibt, ihre Rechte zurückzuzahlen und sich gegenseitig zu verzeihen, und vor dem Bittgebet Almosen zu geben.
Es ist erforderlich, vor dem Bittgebet rituelle Waschung vorzunehmen, zu ‘Qibla’ (Gebetsrichtung) gewandt niederzuknien, beharrlich entschlossen Allah den Erhabenen inständig zu bitten, vor und nach dem Bittgebet ‘salat-u salam’ (an Muhammed -a.s.- gerichtete Stoßgebete) auszusprechen, die Propheten und Allahs Freunde zum Anlaß zu nehmen.
Für das Bittgebet sind würdevolle Zeiten abzupassen. Sehr wertvoll sind die demütigen Bittgebete im Ramadan, am Vortag eines Festtages, an Festtagen (nach dem Fasten im Monat Ramadan und Opferfest), Freitags und besonders in der Morgendämmerung. (Es ist anzunehmen, daß besonders geeignete Zeit für Bittgebet Freitag zwischen Nachmittag und Abend ist.) Unser Gebieter, der erhaben Ruhmreiche des Universums (s.a.s.) verkündet uns, daß die Bittgebete nicht abgelehnt werden zwischen ‘Adhan’ (Gebetsruf) und ‘Iqama’ (Ruf zum Gebetsanfang), und bei ‘Sadschda’ (die Haltung der Niederwerfung im Gebet), und während des Fastens, und nach Sonnenuntergang (beim Brechen des Fastens), und in Zeiten, wo die Herzen Mitleid empfinden, wo sich die Haare sträuben, und in bedrückenden Momenten, und an Tagen, wo man krank ist, und wenn man vor Allahs Ehrfurcht weint, und wenn es regnet, der Wind weht, und bei Begegnung des Feindes, und beim heftigen Krieg, und wenn man die Heilige Ka’ba sieht, und wenn man zum Gebet auf Beinen steht, und nach den Gebeten, und wenn man von zu Hause und Familie entfernt ist, und mittwochs zwischen Mittag und Nachmittag, und die Bittgebete nach der Gesamtverlesung des edlen Qur’an, und wenn Gast für Gastgeber betet, und wenn der Vater für sein Kind betet, und wenn die Glaubensbrüder füreinander beten; weiterhin werden die Bittgebete nicht abgelehnt der Kriegsveteranen, der Unterdrückten, der Gelehrten und Rechtschaffenen, der Waisenkinder, der Kranken, derjenigen Kinder, die ihre Eltern zufriedenstellen, jener rechtschaffenen Frauen, die ihren Männern gehorchen, und derjenigen, die von der Wallfahrt erst zurückgekommen sind.
In den folgenden Ahadith heißt es:
“Allah liebt diejenigen, die bei ihrem Bittgebet und Anruf zu Allah beharrlich und beständig sind.” (Dschamiu’s - sagir)
“Wenn ein Diener Allah den Erhaben Wahrhaftigen um etwas ergebenst bittet, und wenn sein Wunsch nicht erfüllt wird, so läßt Allah, der Erhabene ihm einen Lohn im Jenseits zuteil werden.” (Dschamius - sagir)
“Allah der Erhaben Wahrhaftige spricht: Wenn ein Diener seine Hände nicht hochhebt und Mich nicht bittet, so erzürne Ich Mich über ihn. (Denn dieser Zustand entsteht entweder aus seiner Unachtsamkeit oder durch seinen Hochmut.)” (Munawi)“Daß man zu vermeiden sucht, entfernt die göttliche Vorsehung nicht. Aber, der Bittruf der rechtschaffenen Diener veranlaßt, ein Unheil abzuwenden. Ruft also, o ihr die Diener Allahs zu Allah!” (Ahmed bin Hanbel)