1. O du Prophet, wenn ihr euch von den Frauen scheidet, so scheidet euch von ihnen zu ihrer festgesetzten Zeit und berechnet die Zeit. Fürchtet Allah, euren Schöpfer. Treibt sie nicht aus ihren Häusern noch laßt sie hinausgehen, es sei denn, sie hätten eine offenkundige Schandbarkeit begangen. Diese Gebote sind die Schranken Allahs; und wer Allahs Schranken übertritt, der hat sich selber Unrecht getan. Du weißt nicht, vielleicht wird Allah danach etwas geschehen lassen.
2. Und wenn sie ihre Frist erreicht haben, dann haltet sie in Güte zurück oder trennt euch von ihnen in Güte. Und nehmt als Zeugen zwei gerechte Leute unter euch, und legt Zeugnis vor Allah ab. Und das ist die Ermahnung für diejenigen, die an Allah und den Jüngsten Tag glauben. Und wer Allah fürchtet, dem verschafft Allah einen Ausweg.
3. Und Er versorgt ihn in der Art und Weise, mit der er nicht rechnet. Und wer auf Allah vertraut, dem genügt Allah. Wahrlich, Allah ist es, Der Sein Vorhaben durchführt. Und Allah hat für alles ein Maß bestimmt.
4. Und wenn ihr im Zweifel seid über die Frist derer von euren Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen und die noch keine Menstruation gehabt haben, so beträgt ihre Frist drei Monate. Und für die Schwangeren dauert diese Frist solange, bis sie ihre Bürde abgelegt haben, (bis sie niedergekommen sind). Und wer Allah fürchtet, dem verschafft Allah eine Erleichterung in jeder seiner Angelegenheiten.
5. Das ist das Gebot Allahs, das Er euch herabgesandt hat. Und wer Allah fürchtet, dem deckt Allah seine Vergehen zu und gibt ihm großen Lohn.
6. Laßt jene Frauen, von denen ihr euch scheidet (während ihrer Wartefrist), in einem Teil eurer Wohnung wohnen, gemäß euren Mitteln. Versucht nicht, ihnen etwas zuleide zu tun, indem ihr sie zwingt, aus der Wohnung hinauszugehen. Und wenn sie schwanger sind, so bestreitet ihren Unterhalt, bis sie entbunden haben. Und wenn sie das Kind für euch stillen, dann gebt ihnen ihren Lohn. Und beratet euch untereinander hierüber in Güte. Wenn ihr aber Schwierigkeiten miteinander habt, dann soll eine andere Frau das Kind für den Vater stillen.
7. Jeder, der Fülle hat, soll den Unterhalt aus seiner Fülle bestreiten; und der, dessen Versorgung beschränkt ist, soll gemäß dem ausgeben, was ihm Allah gegeben hat. Allah verpflichtet einen nur für das, was Er ihm gegeben hat. Allah wird nach einer Bedrängnis früher oder später eine Erleichterung schaffen.
8. Und wie so manche Städte gibt es, die sich dem Befehl ihres Schöpfer und Seiner Gesandten widersetzten. Doch Wir zogen sie streng zur Rechenschaft und ließen von einer harter Strafe treffen.
9. So verbüßten sie die Strafen ihres Betragens. Und der Ausgang ihrer Sache war ein reiner Verlust.
10. Allah hat ihnen eine strenge Strafe bereitet. So fürchtet Allah, o ihr Leute von Verstand, die ihr glaubt. Allah hat zu euch fürwahr eine Ermahnung herabgesandt.
11. Er hat euch einen Propheten herniedergesandt, welcher euch die deutlichen Zeichen Allahs vorträgt, um diejenigen, die glauben und gute Werke tun, aus den Finsternissen ans Licht zu führen. Wer an Allah glaubt und gute Werke tut, den führt Allah in Gärten, durch die Ströme fließen. Sie verweilen darin auf ewig. Allah hat ihm fürwahr eine schöne Versorgung gewährt.
12. Allah ist es, Der die sieben Himmel und ebenso viel von der Erde erschuf. Der Befehl Allahs steigt zwischen ihnen herab, auf dass ihr wissen möget, dass Allah über alle Dinge Macht hat und dass Allah alle Dinge mit Seinem Wissen umfaßt hat.